Lektorat Andreas Lenz




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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Mit der Annahme des Auftrages sichert der Lektor zu, dass die vom Auftraggeber bewirkten Fehler im ursprünglichen Text weitestgehend beseitigt werden. Dies umfasst eine Überprüfung des ursprünglichen Textes bezüglich Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung und Silbentrennung sowie eine verständliche und nachvollziehbare Darstellung der notwendigen Korrekturen. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlerzahl im ursprünglichen Text das Erreichen dieses Ziels beeinträchtigt, weswegen selbst nach Abschluss des Korrektorats immer noch ein geringer Rest an Fehlern verbleiben kann.

2. Eingriffe in Stil und Ausdruck des ursprünglichen Textes hängen naturgemäß
vom Sprachgefühl des jeweiligen Lektors ab. Daher sind diese lediglich als Verbesserungsvorschläge zu verstehen und kein maßgeblicher Bestandteil des Lektorats.

3. Für ihm unterlaufene Fehler haftet der Lektor ausschließlich bei erwiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung kann maximal bis zur Höhe des vereinbarten Honorars eingeräumt werden. Beanstandungen sind seitens des Auftraggebers innerhalb von 10 Kalendertagen nach Lieferung unter Angabe des Wortlauts der betreffenden Textstellen und mit detaillierter Begründung schriftlich geltend zu machen. Unterbleibt diese Geltendmachung in dem vorgegebenen Zeitraum, gilt die vom Lektor erbrachte Leistung als angenommen. Im Falle einer berechtigten Reklamation hat der Lektor Anspruch auf eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Nur wenn eine derartige Nachbesserung nicht erbracht werden kann, besteht Anspruch auf eine adäquate Verringerung des vereinbarten Honorars.

4. Der Lektor haftet nicht für Schäden, die sich für den Auftraggeber aus Verbindlichkeiten gegenüber Dritten ergeben oder ergeben haben.

5. Sofern die Tätigkeit des Lektors seitens des Auftraggebers nicht gemäß Punkt 3 reklamiert wird, geht die Verantwortung für die Richtigkeit des lektorierten Textes mit dessen Annahme, spätestens jedoch nach Beendigung der Beanstandungsfrist, auf den Auftraggeber über. Für zusätzliche Textänderungen, die vom Auftraggeber nach Beendigung oder auch während des Auftrags durchgeführt wurden, lehnt der Lektor jegliche Verantwortung ab.

6. Der Auftraggeber bleibt für die juristische Zulässigkeit der Inhalte des durch den Lektor bearbeiteten Textes uneingeschränkt verantwortlich.

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